CSRD: Was die neue EU-Richtlinie für die Immobilienbranche bedeutet

CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und ist eine neue EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Was bedeutet das für die Immobilienbranche? In diesem Blog-Beitrag bekommen Sie die wichtigsten Informationen zu CSRD: Was ist CSRD, warum ist es wichtig, wie wird es eingeführt, wie betrifft es die Immobilienbranche und welche Vorteile hat es für Immobilienunternehmen?

ESG-Performance als Basis für die Unternehmensbewertung

Seit dem 5. Januar 2023 gilt die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie legt fest, welche Unternehmen in Zukunft über die ökologischen, sozialen und arbeitsethischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit berichten müssen. Es geht dabei konkret um Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltziele (Environmental – E), gesellschaftliche Aspekte (Social – S) und Faktoren der Unternehmensführung (Governance – G). Im Bereich der Umweltziele beispielsweise sind die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung, biologische Vielfalt und Ökosysteme verankert.

Durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung lassen sich die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen für die Unternehmen selbst darstellen, aber auch die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt transparent machen. Übergeordnetes Ziel: Die Wirtschaft soll nachhaltiger werden. Die sogenannte ESG-Performance von Unternehmen (also das Maß, in dem sie Umweltziele, gesellschaftliche Aspekte und Faktoren der Unternehmensführung berücksichtigen) wird in Zukunft eine große Rolle bei deren Bewertung durch Investoren, Anleger und Kunden spielen.

CSRD: Schrittweise Einführung bis 2026

Grafik zeigt die schrittweise Einführung der CSRD-Richtlinie von 2024 bis 2026, einschließlich der spezifischen Berichtspflichten für Unternehmen in diesen Jahren.

Die Berichtspflicht wird schrittweise eingeführt:

  • Ab dem Geschäftsjahr 2024 (erster Bericht 2025) werden Unternehmen berichtspflichtig, die mehr als 500 Mitarbeiter haben und bereits der nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen.

  • Ab dem Geschäftsjahr 2025 (erster Bericht 2026) gilt die Berichtspflicht dann auch für Unternehmen, die noch nicht der nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen und zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

    • Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro
    • Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Mio. Euro
    • Mindestens 250 Beschäftigte
  • Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind dann auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen berichtspflichtig.

Indirekt können selbst nicht-berichtspflichtige KMU von der CSRD betroffen sein – falls sie beispielweise Lieferant für ein berichtspflichtiges Unternehmen oder Geldnehmer eines Finanzinstituts sind. „Die neue EU-Richtlinie fordert von berichtspflichtigen Unternehmen Auskünfte über Lieferanten und Zulieferer der gesamten Lieferkette – und dementsprechend müssen diese dann ihre Nachhaltigkeitsinformationen ebenfalls offenlegen“, so Melisa Niedzwetzki von der easycircular Umweltmanagement GmbH in Hamburg.

Auch die Immobilienbranche ist von der EU-Richtlinie CSRD betroffen

Das bedeutet im Klartext: Sehr viele Immobilienunternehmen bzw. Unternehmen der Wohnungswirtschaft werden der Berichtspflicht unterliegen. Selbst wenn die konkreten Berichte erst 2025 oder 2026 fällig sein werden, braucht es deshalb schon jetzt ein Konzept, wie sie ihre Prozesse und Datenerhebungen daraufhin anpassen – je eher sich die Unternehmen mit den vielen regulatorischen Anforderungen beschäftigen, desto besser.

Mittlerweile gibt es für viele Bereiche digitale Plattformen und spezialisierte Dienstleister, die beispielsweise im Bereich der Umweltziele ein umfassendes Abfallmanagement übernehmen können, alle Daten digital erfassen und rechtssicher dokumentieren. „Unternehmen sind in Zukunft dazu verpflichtet, auch Daten zu ihren Stoffströmen, deren Verwertungswege und Recyclingquoten offenzulegen“, ergänzt Melisa Niedzwetzki. „Unsere Kreislaufspezialisten betrachten gemeinsam mit ihren Kunden den aktuellen Ist-Stand im Unternehmen, definieren, welche Daten erfasst und dokumentiert werden müssen, und erfassen sie digital. Die Verwertungsdaten können über eine webbasierte Software automatisch überwacht und plausibel ausgewertet werden.“

Vorteile der CSRD für die Immobilienbranche

Die Nachhaltigkeit von Unternehmen wird immer wichtiger, denn sowohl Anleger als auch Kunden legen viel Wert auf diesen Aspekt. Nachhaltigkeitskriterien transparenter und vergleichbarer zu machen, als es derzeit noch der Fall ist, hilft deshalb sämtlichen Stakeholdern und Interessengruppen, gut fundierte Entscheidungen zu treffen. Für Immobilienunternehmen besteht hier die Chance darin, sich durch eine starke ESG-Performance eine bessere Marktposition zu verschaffen –weil sie sich dadurch deutlich vom Wettbewerb abheben. Auch werden die Kapitalkosten für nachhaltige Immobilieninvestitionen sinken; in Zeiten steigender Zinsen ein starkes Argument.

Eines steht auf jeden Fall fest: ESG-Kriterien werden ab nun ein fester Bestandteil der Regulatorik sein – jedes Immobilienunternehmen muss sich also damit beschäftigen.

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easycircular unterstützt seit über 20 Jahren Unternehmen mit branchenspezifischen zirkulären Lösungen, digitalen Tools und Systemen zu aktuellen Themen in der Kreislaufwirtschaft. Ziel dabei ist es, Unternehmensprozesse einfach, rechtssicher und effizient zu gestalten und dabei die Nachhaltigkeit im Sinne einer modernen Circular Economy zu fördern und gleichzeitig Kosten zu optimieren.