Energieaudit: Alles, was Sie dazu wissen müssen – von Ablauf über Förderung bis Vorbereitung

Wer den gesetzlichen vorgeschriebenen Energieaudit als lästige Pflicht sieht, verkennt die große Chance und den hohen Nutzen, der sich hinter ihm verbirgt: Unternehmen können gleichzeitig massiv Energie einsparen sowie Umwelt und Klima schützen. Lesen Sie hier, was Sie für einen ersten Überblick über das Thema wissen müssen.

Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit ist eine Überprüfung des Energieverbrauchs großer Unternehmen. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle vier Jahre durchgeführt werden. Ein ausgebildeter Experte, der Auditor, kommt dann in das Unternehmen, erfasst und analysiert dessen Energieverbrauch und empfiehlt Optimierungsmaßnahmen.

Was bringt ein Energieaudit?

Ein Energieaudit hilft den Unternehmen, die eigenen Energieflüsse besser kennenzulernen und Energiekosten zu sparen (10 bis 30 Prozent). Der Auditor zeigt sinnvolle Einsparpotenziale auf und empfiehlt entsprechende Maßnahmen. Das Unternehmen hat also einen hohen wirtschaftlichen Nutzen – und leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.

Gerade dieser hohe wirtschaftliche Nutzen ist auch der Grund dafür, dass auch viele nicht-auditpflichtige Unternehmen mittlerweile freiwillig einen Energieaudit durchführen lassen. „Die Unternehmen wollen einfach wissen, wie sie Energie sparen können“, sagt Martin Schniederjan, Mitarbeiter im Vertrieb Energiedienstleistungen der Stadtwerke Bochum GmbH. „Genau dafür ist so ein Energieaudit ja da. Und wenn die Unternehmen ihn freiwillig durchführen lassen, können sie dafür auch Fördergelder bekommen.“

Wer muss Energieaudits durchführen lassen?

Alle Unternehmen, die

  • mehr als 250 Mitarbeiter haben
  • mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz haben bzw. eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro ausweisen
  • wirtschaftlich tätige kommunale Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltungen, deren Kapital oder Stimmrechte zu 25 Prozent oder mehr direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden

Wer muss keine Energieaudits durchführen lassen?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen, die weniger als 500.000 kWh Energie pro Jahr verbrauchen; sie müssen jedoch eine Online-Erklärung zu ihrem Energieverbrauch und -kosten abgeben – spätestens zwei Monate, nachdem sie ein Energieaudit hätten durchführen müssen
  • Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) eingerichtet haben bzw. mit der Einrichtung begonnen haben

Welche Regeln gelten für Immobilienunternehmen und Energieversorger/Contractoren?

Für Immobilienbesitzer bzw. Immobilienunternehmer, die ihre Gebäude vermietet haben, gilt: Die Energieverbräuche eines Gebäudes sind im Energieaudit des Gebäudenutzers, also des Mieters, erfasst. Auch Immobilienfonds sind nicht zu Energieaudits ihrer vermieteten Gebäude verpflichtet.

Ähnliches trifft für Energieversorger und Contractoren zu: Für das Unternehmen selbst ist jeweils nur der Endenergieverbrauch der eigenen Anlagen im Energieaudit zu berücksichtigen (z. B. Betrieb und Prozessaufrechterhaltung aller Aggregate, Strom/Wärme für Verwaltungsgebäude, Lagerhallen, Werkstätten etc.). Die an Dritte gelieferte Energie zählt nicht zur eigenen Energiebilanz.

Wer führt Energieaudits durch?

Zur Durchführung von gesetzlichen anerkannten Energieaudits sind nur Auditoren berechtigt, die bei der Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) qualifiziert und akkreditiert sind. Das BAFA führt eine entsprechende Liste. Im Rahmen dieser Vorgabe kann ein Unternehmen seinen Auditor selbst wählen.

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Damit ein Energieaudit den Vorgaben der DIN EN ISO 16247-1 entspricht und entsprechend qualitativ gut, angemessen, vollständig und repräsentativ ist, die Ergebnisse außerdem zu mehr Energieeffizienz führen und wirtschaftlich tragbar sind, besteht es in der Regel aus folgenden Schritten:

  1. Im Rahmen des einleitenden Kontakts holt ein Unternehmen ein Angebot bei einem passenden Auditor ein, definiert Ziele, Anforderungen und Termin des Audits.
  2. In der Auftaktbesprechung klären Unternehmen und Auditor, wer die unternehmensintern verantwortliche Person für den Audit ist, wer mit dem Auditor zusammenarbeitet, wie der Auditor Zugang zum Firmengelände bzw. -gebäude bekommt, welche Sicherheits- und Datenschutzregeln bestehen etc.
  3. Anschließend beginnt der Auditor mit der Datenerfassung. Es geht um den Energieverbrauch in der Vergangenheit, Ergebnisse von früheren Audits bzw. Untersuchungen zu Energie, Energieeffizienz, Tarife etc.
  4. Bei einem Vor-Ort-Einsatz besichtigt der Auditor das Unternehmen, evaluiert den Energieeinsatz und prüft, ob und wo er noch zusätzliche Daten braucht.
  5. Im Rahmen der Analyse ermittelt der Auditor sämtliche Faktoren, die Energieverbrauch, Energieflüsse und Energiebilanz beeinflussen, legt passende Kennzahlen fest, erarbeitet Einsparpotenziale und prüft notwendige Investitionen.
  6. Der Auditor erstellt auf dieser Basis seinen Bericht.
  7. In einer Abschlussbesprechung stellt er diesen Bericht dann dem Unternehmen vor.

Nach Abschluss des Energieaudits muss das Unternehmen innerhalb von zwei Monaten die Ergebnisse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden.

Was können Unternehmen tun, um die Energieaudits gut vorzubereiten?

Dazu wieder Martin Schniederjan: „In vielen Unternehmen gibt es mittlerweile Energiebeauftragte, die die energierelevanten Daten sammeln, sprich: die Verbräuche der letzten Jahre. Das ist sehr nützlich. Und der Auditor braucht aus dem Unternehmen viel Hilfe – jemand, der seine Fragen beantwortet, ihn beim Vor-Ort-Einsatz herumführt etc. Auch da sollte sich das Unternehmen schon im Vorfeld überlegen, wer dafür geeignet sein könnte.“

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht ein Energieaudit?

Gesetzliche Grundlage für die Notwendigkeit, ein Energieaudit durchführen zu lassen, ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). In seiner novellierten Fassung ist es seit April 2015 in Kraft und schreibt vor, dass die betroffenen Unternehmen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen müssen. Die erste Deadline für alle Unternehmen war im Dezember 2015, die zweite dann im Dezember 2019. Entsprechend muss der nächste Energieaudit bis zum 5. Dezember 2023 erfolgen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft stichprobenartig, ob Unternehmen den Energieaudit korrekt durchgeführt haben. Ist dies nicht der Fall, dann kann es Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen – wodurch die Pflicht, ein Energieaudit durchführen zu lassen, nicht erlischt.

Was kostet ein Energieaudit?

Die Höhe der Kosten hängt von der Größe, vom Energieverbrauch und der Komplexität der Energieströme eines Unternehmens ab. Die einzige Faustregel dafür lautet also: Je mehr Energie ein Unternehmen verbraucht und je komplexer die zu erfassenden Energieströme sind, desto teurer ist das Energieaudit. Oft bewegen sich diese Kosten zwischen ca. 5.000 Euro (für ein Dienstleistungs- oder Handelsunternehmen mit nur einem Standort) und ca. 8.000 Euro (für ein produzierendes Unternehmen mit zwei oder drei Standorten), sie können aber auch bei ca. 15.000 Euro und mehr liegen, wenn es sich um komplexe Unternehmen handelt, die viele Standorte haben.

Unternehmen mit vielen ähnlichen Standorten (z. B. Filialisten) haben jedoch die Möglichkeit, sich für ein sogenanntes Multi-Site-Audit zu entscheiden. In diesem Rahmen muss nur ein Teil der Standorte überprüft werden; das spart Kosten.

Wird ein Energieaudit gefördert?

Weil ein Energieaudit gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es dafür keine finanzielle Förderung. Sind Unternehmen nicht zu einem Energieaudit verpflichtet und lassen es aber dennoch durchführen, können sie dafür die Förderung einer Energieberatung bekommen, gemäß der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“. In Abhängigkeit von den jährlichen Energiekosten werden 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars erstattet, jedoch maximal 6.000 Euro. Mehr Informationen gibt es hier.

Informationen über den Energieaudit auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Merkblatt für Energieaudits nach §§ 8ff. EDL-G

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Stadtwerke Bochum

Der verlässliche Partner in Sachen Energie. Kundenorientiert, innovativ und immer energiegeladen - die Stadtwerke Bochum sind Bochums Rundumversorger. Neben Strom, Gas, Wasser und Fernwärme gehören auch Energiedienstleistungen, Ladesäulen bzw. Wallboxen für Elektroautos zum Produktportfolio.